Konfliktgründe:

 

 

 

Nachforderungen: der Auftragnehmer stellt nachträgliche Zusatzforderungen, um die Kalkulation aufzubessern

Ø                       eine Mediation kann hier die unterschiedlichen Interessen aufdecken.

 

Baumängel:          wer von allen am Bau ist verantwortlich für den aufgetretenen Baumangel ?

Ø                          es werden Kosten und Zeit eingespart

 

Zeitverzögerung:  sekundäre Schäden wegen nicht Einhalten des Zeitplanes

Ø                          ein Mediator kann hier sekundäre Schäden schon präventiv vermeiden

 

Zahlungen:            die Zahlungsmodalitäten sind nicht ausreichend geregelt:

Ø                          auch hier können Zahlungsmodalitäten im Interessen beider geklärt werden

 

weitere:                        ·         Haftungsfragen

                           ·         Vertragsstrafen

                                     ·         Sicherheiten

                                     ·         Kündigung des Bauvertrages

                                     ·         Schadensersatz

                                     ·         Nachbarschaft – Fragen

                                     ·         Einstellung der Bauarbeiten

                                     ·         ….        

 

  

Empfehlung:

 

Jeder Bauvertrag sollte von Anfang an eine Mediationsklausel enthalten,

besser noch eine Mediationsvereinbarung mit einem schon verbindlich festgelegten Mediator

 

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  E-Mail :         

Baumediation
 
     

 11.09.11

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