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Konfliktgründe:
Nachforderungen: der Auftragnehmer stellt nachträgliche Zusatzforderungen, um die Kalkulation aufzubessernØ eine Mediation kann hier die unterschiedlichen Interessen aufdecken.
Baumängel: wer von allen am Bau ist verantwortlich für den aufgetretenen Baumangel ?Ø es werden Kosten und Zeit eingespart
Zeitverzögerung: sekundäre Schäden wegen nicht Einhalten des ZeitplanesØ ein Mediator kann hier sekundäre Schäden schon präventiv vermeidenZahlungen: die Zahlungsmodalitäten sind nicht ausreichend geregelt:Ø auch hier können Zahlungsmodalitäten im Interessen beider geklärt werden
weitere: · Haftungsfragen· Vertragsstrafen· Sicherheiten· Kündigung des Bauvertrages· Schadensersatz· Nachbarschaft – Fragen· Einstellung der Bauarbeiten· ….
Empfehlung:Jeder Bauvertrag sollte von Anfang an eine Mediationsklausel enthalten,besser noch eine Mediationsvereinbarung mit einem schon verbindlich festgelegten Mediator.
E-Mail : |
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Baumediation
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11.09.11
Baumediation, Mediation, Mediation am Bau