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Theiner Erich |
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Besonderheiten bei öffentlichen Arbeiten
(trifft auf Italien / Südtirol
zu)
Das Staatsgesetz sieht verschiedene alternative Verfahren zur Streitbeilegung vor.Die Landesgesetzgeung noch dazu die Verpflichtung, an einem informativen Mediationsgespräch teilzunehmen.
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Baumediation, Mediation, Mediation am Bau
27.11.09