Warum soll schon vor Baubeginn an eine Mediation gedacht werden ? Was ist eine projektbegleitende Mediation ?

 

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Im Bauwesen wird häufig gestritten und prozessiert. Grund dafür ist die Tatsache, daß Bauvorhaben im besonderen Maße konfliktträchtig sind, diverse Beteiligte mit unterschiedlichen Vorstellungen und Zielsetzungen aufeinander treffen, sich Handlungs- und Verantwortungsbereiche oft überschneiden und meist unter hohem Zeit- und Kostendruck gehandelt werden muß.

Die Baustreitigkeiten bewegen sich in einem interdisziplinären Vieleck von Recht, Technik, Psychologie, Ästhetik, Betriebswirtschaft, und beeinflussen sich wechselseitig.

Für die Bewältigung dieser  Konflikten werden somit fachliche und fachübergreifende Kenntnisse sowie, menschliche und soziale Kompetenz gefordert.

 

Konfliktgründe:

 

Nachforderungen: der Auftragnehmer hat die Ausschreibung mit den niedersten Angebotspreisen gewonnen:

Ø       er stellt nachträgliche Zusatzforderungen, um die Kalkulation aufzubessern

Ø       der Bauherr verliert die Kontrolle über die Kosten und damit auch das Vertrauen zum Auftragnehmer

Ø       für den Auftragnehmer ist die Rentabilität in Frage gestellt

Ø       eine Mediation kann hier die unterschiedlichen Interessen aufdecken.

 

Baumängel: wer von allen am Bau ist verantwortlich für den aufgetretenen Baumangel; der Architekt, der Unternehmer, der Subunternehmer, usw.?

Ø       der Mediator wird die Frage im Interesse eines ungestörten Ablaufes lösungsorientiert angehen und erst an zweiter Stelle die Verantwortlichkeit klären

Ø       es werden Kosten und Zeit eingespart

 

Terminüberschreitung: nicht Einhalten des Zeitplanes

Ø      Verzögerungen können eintreten durch zusätzliche Leistungen, durch Witterung und durch andere   unvorhergesehenen  Ereignisse

Ø     Dadurch können sekundäre Schäden auftreten

Ø     ein Mediator kann hier baubegleitend Konflikte schon präventiv vermeiden

 

Abnahmen: eine nicht ordnungsgemäße Leistung kann nur bis zur Abnahme gerügt werden.

Ø       deswegen tendiert der Bauherr, die Abnahme möglichst hinauszuzögern

Ø       dies bedeutet für den Auftragnehmer eine zusätzliche nicht vorgesehene finanzielle Belastung

Ø       in einer Mediation können die Interessen beider aufgedeckt werden

 

Zahlungen: die Zahlungsmodalitäten sind nicht ausreichend geregelt:

è     auch hier können in einer Mediation die Interessen beider aufgezeigt werden

 

weitere:

·         Haftungsfragen

·         Vertragsstrafen

·         Sicherheiten

·         Kündigung des Bauvertrages

·         Schadensersatz

·         Nachbarschaft – Fragen

·         Einstellung der Bauarbeiten

·         ….         .

 

 

Empfehlung:

 

Jeder Bauvertrag sollte von Anfang an eine Mediationsklausel enthalten, besser noch eine Mediationsvereinbarung mit einem schon verbindlich festgelegten Mediator enthalten.

 

 

 

Beispiel einer Musterklausel  der Handelskammer Bozen:

 

„Die Rechtsstreitigkeiten, die aus diesem Vertrag entstehen, werden der vom Schiedsgericht der Handels- Industrie- Handwerks- und Landwirtschaftskammer Bozen vorgesehenen Mediationsstelle für einen Mediationsversuch vorgelegt. Sollte dieser Versuch scheitern, wird … das Schiedsverfahren von einem Einzelrichter oder von einem aus drei Schiedsrichtern bestehenden Schiedssenat entschieden, wie es in der oben genannten Schiedsordnung vorgesehen ist.“

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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 27.11.09

    Baumediation, Mediation, Mediation am Bau